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   VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10   

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VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10 (https://dejure.org/2012,43886)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2012 - 7 K 156.10 (https://dejure.org/2012,43886)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 (https://dejure.org/2012,43886)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (47)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Zwar hat der EuGH - im ähnlich gelagerten Fall der im Bundesangestelltentarifvertrag ehedem festgelegten Vergütung nach vom Lebensalter abhängenden Stufen - bereits ausgeführt, das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters sei ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, welcher durch die RL 2000/78/EG im Bereich von Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden sei (EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 47).

    Die Kammer geht - nach den vom EuGH in seiner Entscheidung vom 8. September 2011 (EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 52-59) aufgestellten Grundsätzen - von einer unmittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Alters aus.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung ein weites Ermessen (EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 65 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des EuGH zu § 27 BAT (vgl. Urteil vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 77) zugrundegelegt, spricht nach Ansicht der Kammer schließlich vieles dafür, dass das alte Besoldungsrecht jedenfalls über das hinausging, was zur Erreichung der gegebenenfalls legitimen Ziele erforderlich und angemessen war.

    Auch in der Entscheidung des EuGH vom 8. September 2011 (EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai]) ist offen geblieben, ob der dortige Verstoß im Bundesangestelltentarifvertrag gegen das Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Alters nur durch eine Anpassung "nach oben" oder auch auf andere Art und Weise beseitigt werden kann.

    Entsprechendes hat der EuGH im Fall der Überleitung des Bundesangestelltentarifvertrages in den neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes angenommen (EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - EuGH C-297/10 [Hennigs] und C-298/10 [Mai] - Juris Rn. 83-86).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Allgemein hat der EuGH zudem ausgeführt, der Umstand, dass eine Beschäftigung im nationalen Recht als "statutarisch" - gemeint war der Beamtenstatus in Abgrenzung zum Angestellten des öffentlichen Dienstes - bezeichnet wird oder bestimmte Aspekte aufweist, die für den öffentlichen Dienst des betreffenden Landes kennzeichnend sind, für sich genommen unerheblich ist, wenn dadurch die praktische Wirksamkeit des Europarechts in Frage gestellt werden könnte, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bliebe, nach ihrem Belieben bestimmte Personalkategorien von dem mit den entsprechenden Instrumenten des Europarechts bezweckten Schutz auszunehmen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - EuGH C-444/09 [Gavieiro Gavieiro] - Juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. zur Anwendung der RL 2000/78/EG auf Staatsanwälte: EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - EuGH C-159/10 [Fuchs u.a.] Juris Rn. 33 f.; EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - EuGH C 393/10 [O´Brien] - Juris Rn. 36).

    Der EuGH hat ebenso ausgeführt, dass allgemeine Behauptungen, eine bestimmte Maßnahme sei geeignet, der Beschäftigungspolitik, dem Arbeitsmarkt und der beruflichen Bildung zu dienen, nicht genügen, um darzutun, dass das Ziel dieser Maßnahme eine Ausnahme von dem Verbot der Altersdiskriminierung rechtfertigen kann, und nicht den Schluss zulassen, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung dieses Ziels geeignet sind (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - EuGH C-159/10 [Fuchs u.a.] - Juris Rn. 77 m.w.N.).

    Zudem könnten Haushaltserwägungen allein die Art oder das Ausmaß der zu treffenden sozialen Schutzmaßnahmen nicht beeinflussen (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - EuGH C-159/10 [Fuchs u.a.] - Juris Rn. 74).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Der sekundäre, nationale beamtenrechtliche Ausgleichsanspruch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben entstünde nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst nach Geltendmachung im Sinne einer Rügeobliegenheit oder Hinweispflicht des Richters, und zwar jedenfalls nach neuerer Rechtsprechung erst ab dem ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 70.11 - Juris Rn. 20 f.).

    Nach dem von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung hat ein Beamter Ansprüche auf Geldleistungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, zeitnah, das heißt jedenfalls noch während des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen (BVerwG Urteil vom 27. Mai 2010 - BVerwG 2 C 33.09 - Juris Rn. 7 m.w.N.), wobei der Ausgleichsanspruch nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl erst ab dem auf die erstmalige Geltendmachung folgenden Monat entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - BVerwG 2 C 70.11 - Juris Rn. 20 ff.).

    Die Kammer meint, dass das Europarecht ein solches Erfordernis nicht kennt (so nunmehr für den europarechtlichen Staatshaftungsanspruch auch ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012, a.a.O., Rn. 19).

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Für den letzten Fall wird der EuGH - wie er es auch in seinem Urteil vom 25. November 2010 (EuGH C-429/09 [Fuß II] - Juris Rn. 51 ff.) getan hat - gebeten mitzuteilen, ob und ab wann die Rechtslage derart offenkundig war, dass von einem qualifizierten Verstoß auszugehen ist.

    Wie das VG Halle (vgl. zur Beamtenbesoldung: Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 114-117) ist die Kammer auch für einen Anspruch auf Erfüllungsebene unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25. November 2010 - EuGH C-429/09 [Fuß II] - Juris Rn. 49) der Ansicht, dass das Erfordernis dem Effektivitätsgrundsatz zuwiderliefe (a.A. VG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - RO 1 K 12.685 - Juris Rn. 19).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als einem wechselseitig bindenden Treueverhältnis ergeben sich nämlich in bestimmten Fällen Einschränkungen für die Geltendmachung solcher Ansprüche von Beamten (BVerfG, Beschlüsse vom 24. November 1998 - BVerfG 2 BvL 26/91 u. a. - Juris, und vom 22. März 1990 - BVerfG 2 BvL 1/86 - Juris Rn. 66 ff.; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2010 - BVerwG 2 C 33/09 - Juris Rn. 9).

    Dadurch zementiert er jedoch den aufgrund Altersdiskriminierung entstandenen Abstand auch hinsichtlich des Lebenseinkommens und opfert ein Prinzip - den Diskriminierungsschutz - vollständig zugunsten eines anderen, nach nationalem Recht nicht zwingend gebotenen Zwecks (vgl. bspw.: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - BVerfG 2 BvR 361/03 [Versorgungsabschlag] - Juris Rn. 17 ff.; und vom 22. März 1990 - BVerfG 2 BvL 1/86 [Beamtenbaby] - Juris 2. Leitsatz; BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1971 - BVerfG 2 BvF 1/70 [Richterbesoldung III] -Juris Rn. 69 ff.).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-393/10

    'O''Brien' - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Allgemein hat der EuGH zudem ausgeführt, der Umstand, dass eine Beschäftigung im nationalen Recht als "statutarisch" - gemeint war der Beamtenstatus in Abgrenzung zum Angestellten des öffentlichen Dienstes - bezeichnet wird oder bestimmte Aspekte aufweist, die für den öffentlichen Dienst des betreffenden Landes kennzeichnend sind, für sich genommen unerheblich ist, wenn dadurch die praktische Wirksamkeit des Europarechts in Frage gestellt werden könnte, indem den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bliebe, nach ihrem Belieben bestimmte Personalkategorien von dem mit den entsprechenden Instrumenten des Europarechts bezweckten Schutz auszunehmen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - EuGH C-444/09 [Gavieiro Gavieiro] - Juris Rn. 43 m.w.N.; vgl. zur Anwendung der RL 2000/78/EG auf Staatsanwälte: EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - EuGH C-159/10 [Fuchs u.a.] Juris Rn. 33 f.; EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - EuGH C 393/10 [O´Brien] - Juris Rn. 36).

    Vielmehr ergebe sich insbesondere aus der Notwendigkeit, die praktische Wirksamkeit des in dieser Rahmenvereinbarung verankerten Gleichbehandlungsgrundsatzes zu wahren, dass ein solcher Ausschluss nur dann zugelassen werden könne, wenn das in Rede stehende Arbeitsverhältnis seinem Wesen nach erheblich anders sei als das Arbeitsverhältnis, das einen Beschäftigten mit seinem Arbeitgeber verbindet, da anderenfalls dieser Ausschluss als willkürlich zu bezeichnen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2012, a.a.O., Rn. 41 ff.).

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Zu den Folgen der Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung hat der EuGH mehrfach darauf hingewiesen, dass, solange eine unionsrechtswidrige Diskriminierung fortbesteht, die Beachtung des Grundsatzes nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zukommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - EuGH C-399/09 [Landtová] - Juris Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 26. Januar 1999 - EuGH C-18/95 [Terhoeve] - Juris Rn. 57 m.w.N.).

    Der EuGH nimmt an, dass, solange eine unionsrechtswidrige Diskriminierung fortbesteht, die Beachtung des Diskriminierungsverbots nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zukommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - EuGH C-399/09 [Landtová] - Juris Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 26. Januar 1999 - EuGH C-18/95 [Terhoeve] - Juris Rn. 57 m.w.N.).

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Zu den Folgen der Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung hat der EuGH mehrfach darauf hingewiesen, dass, solange eine unionsrechtswidrige Diskriminierung fortbesteht, die Beachtung des Grundsatzes nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zukommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - EuGH C-399/09 [Landtová] - Juris Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 26. Januar 1999 - EuGH C-18/95 [Terhoeve] - Juris Rn. 57 m.w.N.).

    Der EuGH nimmt an, dass, solange eine unionsrechtswidrige Diskriminierung fortbesteht, die Beachtung des Diskriminierungsverbots nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zukommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - EuGH C-399/09 [Landtová] - Juris Rn. 51; vgl. auch Urteil vom 26. Januar 1999 - EuGH C-18/95 [Terhoeve] - Juris Rn. 57 m.w.N.).

  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09

    Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen

    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Dies ist für die der Richterbesoldung ähnliche Beamtenbesoldung, bei der das Grundgehalt allerdings nicht strikt vom Lebensalter, sondern auch von der Dauer des Beamtenverhältnisses und einer (eingeschränkten) Leistungskomponente abhängt, zwischen verschiedenen Verwaltungsgerichten umstritten (bejahend: VG Frankfurt am Main, Urteile vom 20. August 2012 - VG 9 K 1175/11.F - und vom 6. Januar 2012 - VG 9 K 4282/11.F - Juris Rn. 37; VG Halle, Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 88-91; verneinend: VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106.10 - Juris Rn. 19; VG Weimar, Urteil vom 15. November 2011 - VG 4 K 1163/10 We - Juris Rn. 24 ff.; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12; VG Berlin, Urteile vom 25. März 2011 - VG 26 K 203.09 - UA S. 6 f, vom 23. August 2010 - VG 36 K 140.09 - UA S. 5, und vom 30. Dezember 2010 - VG 28 K 180.10 - UA S. 4, jeweils unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 A 17.09 - Juris Rn. 16).

    Wie das VG Halle (vgl. zur Beamtenbesoldung: Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 114-117) ist die Kammer auch für einen Anspruch auf Erfüllungsebene unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 25. November 2010 - EuGH C-429/09 [Fuß II] - Juris Rn. 49) der Ansicht, dass das Erfordernis dem Effektivitätsgrundsatz zuwiderliefe (a.A. VG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2012 - RO 1 K 12.685 - Juris Rn. 19).

  • VG Chemnitz, 03.02.2011 - 3 K 613/10
    Auszug aus VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10
    Dies ist für die der Richterbesoldung ähnliche Beamtenbesoldung, bei der das Grundgehalt allerdings nicht strikt vom Lebensalter, sondern auch von der Dauer des Beamtenverhältnisses und einer (eingeschränkten) Leistungskomponente abhängt, zwischen verschiedenen Verwaltungsgerichten umstritten (bejahend: VG Frankfurt am Main, Urteile vom 20. August 2012 - VG 9 K 1175/11.F - und vom 6. Januar 2012 - VG 9 K 4282/11.F - Juris Rn. 37; VG Halle, Urteil vom 28. September 2011 - VG 5 A 349/09 - Juris Rn. 88-91; verneinend: VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106.10 - Juris Rn. 19; VG Weimar, Urteil vom 15. November 2011 - VG 4 K 1163/10 We - Juris Rn. 24 ff.; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12; VG Berlin, Urteile vom 25. März 2011 - VG 26 K 203.09 - UA S. 6 f, vom 23. August 2010 - VG 36 K 140.09 - UA S. 5, und vom 30. Dezember 2010 - VG 28 K 180.10 - UA S. 4, jeweils unter Verweis auf VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 A 17.09 - Juris Rn. 16).

    Verschiedene Verwaltungsgerichte meinen, dass die Ungleichbehandlung wegen des Alters in den Beamtenbesoldungsvorschriften durch den Zweck der Honorierung der Berufserfahrung gerechtfertigt ist (vgl. für die Beamtenbesoldung: VG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2012 - VG 1 A 106/10 - Juris Rn. 20, diese Entscheidung ist nach der Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch das Schleswig-Holsteinische OVG, Beschluss vom 15. April 2010 - OVG 3 LA 11/10 - nicht veröffentlicht, rechtskräftig geworden; VG Chemnitz, Urteil vom 3. Februar 2011 - VG 3 K 613/10 - Juris Rn. 12 f., zu dieser Entscheidung hat das Sächsische OVG mit Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 2 A 126/11 - die Berufung zugelassen; VG Berlin, Urteil vom 24. Juni 2010 - VG 5 K 17.09 - Juris Rn. 17 f., die zugelassene Berufung ist nicht eingelegt worden).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

  • EuGH, 18.11.2004 - C-284/02

    Sass - Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Artikel 141 EG -

  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-444/09

    Gavieiro Gavieiro - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • EuGH, 16.06.1998 - C-226/97

    RECHTSANGLEICHUNG

  • EuGH, 11.09.2003 - C-77/02

    Steinicke

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Berlin, 24.06.2010 - 5 K 17.09

    Beamter; Amtsrat; Besoldung; Besoldungsstufen; Anwendbarkeit des AGG im

  • VG Berlin, 25.03.2011 - 26 K 203.09

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldungsüberleitung

  • VG Lüneburg, 15.02.2012 - 1 A 106/10

    Keine Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Dienstaltersstufen

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - 2 A 126/11

    Besoldung nach Dienstalterstufen, Diskriminierung, Zulassung der Berufung

  • VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685

    Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 425.12

    Regelungen zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin und das europarechtliche

  • VG Berlin, 23.10.2012 - 7 K 343.12

    Regelungen zur Überleitung der Bestandsbeamten des Landes Berlin in das ab August

  • VG Berlin, 20.08.2009 - 28 A 210.07

    Rückwirkende Änderung der Regelung über die vorübergehende Erhöhung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

    Denn im Bereich der Richterbesoldung sei sogar noch 2012 streitig gewesen, ob der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG eröffnet gewesen sei, wie etwa die EuGH-Vorlage des VG Berlin vom 12.12.2012 - 7 K 156.10 - illustriere.
  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

    So hat das VG Berlin mit Beschluss vom 12.12.2012 (- 7 K 156.10 -, juris) den EuGH zur Auslegung der Bestimmungen der RL 2000/78/EG angerufen und dabei ausgeführt (vgl. Rdn. 96, 97):.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter;

    Dass auch zeitlich nach dem Urteil des EuGH in Sachen E. und D. einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12.12.2012 - 7 K 156.10 -, juris Rn. 93ff.), ändert daran nichts (BVerwG, Urteil vom 6.4.2017, a. a. O., Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung

    Dass auch nach dem genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 - juris Rn. 93 ff. m.w.N.) und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorlag, ändert daran nichts.
  • VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Entschädigung;

    Dass auch nach dem genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 - juris Rn. 93 ff. m.w.N.) und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorlag, ändert daran nichts.
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16

    Verjährung von Anträgen nach AGG § 15 Abs 4 wegen Altersdiskriminierung

    Dass auch nach dem genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 - juris Rn. 93 ff. m.w.N.) und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorlag, ändert daran nichts.
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16

    Fristen für Anträge auf Entschädigung wegen einer altersdiskriminierenden

    Dass auch nach dem genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 - juris Rn. 93 ff. m.w.N.) und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorlag, ändert daran nichts.
  • VG Magdeburg, 17.01.2018 - 8 A 289/16

    Besoldung, Altersdiskriminierung

    Dass auch nach dem genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 - juris Rn. 93 ff. m.w.N.) und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorlag, ändert daran nichts.
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 387/16

    Entschädigung einer Bundesbeamtin wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Dass auch nach dem genannten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union einzelne Verwaltungsgerichte nach wie vor eine diskriminierende Wirkung des geltenden Besoldungssystems verneint bzw. deswegen den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht haben (vgl. den Vorlagebeschluss des VG Berlin vom 12. Dezember 2012 - 7 K 156.10 - juris Rn. 93 ff. m.w.N.) und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht vorlag, ändert daran nichts.
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